Teilnahmebedingungen
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele der Michael Weinig AG, Weinigstraße 2/4, 97941 Tauberbischofsheim, sowie der HOLZ-HER GmbH, Großer Forst 4, 72622 Nürtingen (nachfolgend gemeinsam „WEINIG“ genannt).
Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel, z. B. auf der Gewinnspielseite oder im Teilnahmeformular, genannt werden, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
1. Vorrangige Zusatzbedingungen
Die Bedingungen, unter denen die Teilnahme an einem bestimmten Gewinnspiel möglich ist, sowie ggf. besondere Regelungen zur Ermittlung der Gewinner und der zur Verfügung gestellten Preise, sind in den zusätzlichen Bedingungen für das jeweilige Gewinnspiel festgelegt.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Europa.
Nicht teilnahmeberechtigt sind insbesondere:
Teilnehmen dürfen nur natürliche Personen, die:
Mitarbeiter der Michael Weinig AG, der HOLZ-HER GmbH sowie aller konzernrechtlich verbundenen Unternehmen der WEINIG Gruppe und deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Pro Unternehmen ist nur eine Teilnahme zulässig.
Mehrere Teilnahmen durch verschiedene Mitarbeiter desselben Unternehmens sind ausgeschlossen. Jede Person darf nur einmal und nur im Namen eines Unternehmens teilnehmen.
Eine Teilnahme über automatisierte Massenteilnahmeverfahren oder über Dritte ist nicht zulässig.
WEINIG behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder sonstiges rechtswidriges Verhalten vom Gewinnspiel auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Gewinn besteht nicht.
Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltende rechtliche Bestimmungen ist WEINIG berechtigt, Teilnehmer auszuschließen sowie Gewinne nicht zu vergeben, nachträglich abzulehnen oder zurückzufordern.
Die Teilnahme ist unentgeltlich. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Etwaige Kosten für Internetverbindung oder sonstige Aufwendungen trägt der Teilnehmer selbst.
3. Verlosung und Gewinnermittlung
Die Preise werden unter allen teilnahmeberechtigten Unternehmen verlost.
Pro Unternehmen und Verlosung ist nur ein Gewinn möglich, sofern in den Zusatzbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Auslosung der Maschine erfolgt nicht vor Ort während der HOLZ-HANDWERK 2026, sondern nach Abschluss der Messe, spätestens innerhalb von vier (4) Wochen nach Messeende.
Die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein Ersatzgewinner ausgelost.
Im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung ist WEINIG nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
4. Datenschutz
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass WEINIG die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet.
Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und dadurch von der weiteren Teilnahme zurücktreten.
Die Gewinner erklären sich mit der einmaligen Veröffentlichung ihres Namens bzw. Firmennamens im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel einverstanden.
Sofern eine gesonderte Einwilligung erteilt wurde, nutzt WEINIG die Daten zudem für die Zusendung von Newslettern oder vergleichbaren Informationen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen finden sich in den Datenschutzbestimmungen der WEINIG Gruppe unter
www.weinig.com/de/datenschutz
5. Sonstiges
WEINIG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund zu ändern, vorzeitig zu beenden oder zu verlängern, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht gewährleistet ist.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.